3. Von MarFinance AG angebotene Finanzdienstleistungen
3.1. Individuelle Vermögensverwaltung
3.1.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung
Bei der Vermögensverwaltung verwaltet der MarFinance AG im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. MarFinance AG führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt MarFinance AG sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.
3.1.2. Rechte und Pflichten
Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt MarFinance AG die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. MarFinance AG gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der im Anlageprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.
MarFinance AG informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.
MarFinance AG ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auch auf elektronischem Wege erfolgen kann.
3.2. Umfassende Anlageberatung
3.2.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweisen der Finanzdienstleistung
Im Rahmen der umfassenden Anlageberatung berät MarFinance AG den Kunden hinsichtlich Transaktionen mit Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung des Portfolios. Zu diesem Zweck stellt MarFinance AG sicher, dass die empfohlene Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen (Eignungsprüfung) sowie Bedürfnissen des Kunden bzw. der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entspricht. Der Kunde entscheidet daraufhin selber, inwiefern er der Empfehlung von MarFinance AG Folge leisten möchte.
3.2.2. Rechte und Pflichten
Bei der umfassenden Beratung hat der Kunde das Recht auf für ihn geeignete persönliche Anlageempfehlungen. Die umfassende Anlageberatung erfolgt regelmässig auf Initiative des Kunden und auf Initiative von MarFinance AG in Bezug auf Finanzinstrumente im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots. Dabei berät MarFinance AG den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die er in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
MarFinance AG prüft regelmässig, ob die Strukturierung des Portfolios für eine umfassende Anlageberatung der vereinbarten Anlagestrategie entspricht. Wird festgestellt, dass eine Abweichung von der vereinbarten prozentualen Strukturierung besteht, empfiehlt MarFinance AG dem Kunden eine korrigierende Massnahme.
MarFinance AG erstellt für Privatkunden bei jedem Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe eines Beratungsprotokolls zu einem oder mehreren bestimmten Beratungsgesprächen verlangen.
MarFinance AG ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auch auf elektronischem Wege erfolgen kann.
3.3. Transaktionsbezogene Anlageberatung
3.3.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung
Im Rahmen der transaktionsbezogenen Anlageberatung berät MarFinance AG den Kunden in Bezug auf einzelne Transaktionen mit Finanzinstrumenten, ohne dabei das Portfolio des Kunden zu berücksichtigen. MarFinance AG berücksichtigt bei der Beratung die Kenntnisse und Erfahrungen (Angemessenheit) sowie die Bedürfnisse des Kunden und erteilt dem Kunden darauf gestützt persönliche Empfehlungen für den Kauf, den Verkauf oder das Halten von Finanzinstrumenten. Der Kunde entscheidet selber, inwiefern er der von MarFinance AG Folge leisten möchte. Hierbei ist er für die Strukturierung seines Portfolios selber verantwortlich. Die Zusammensetzung des Portfolios und die Eignung eines Finanzinstruments für den Kunden, d.h. ob ein Finanzinstrument den Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht, wird durch MarFinance AG nicht geprüft.
3.3.2. Rechte und Pflichten
Bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung hat der Kunde das Recht auf persönliche Anlageempfehlungen. Die transaktionsbezogene Anlageberatung erfolgt regelmässig auf Initiative des Kunden und auf Initiative des Vermögensverwalters in Bezug auf Finanzinstrumente im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots. Dabei berät MarFinance AG den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die er in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
3.4. Execution-only
3.4.1. Art, Wesensmerkmale und Funktionsweisen der Finanzdienstleistung
Als Execution Only gelten sämtliche Finanzdienstleistungen, die sich auf die reine Übermittlung von Kundenaufträgen durch MarFinance AG ohne jegliche Beratung oder Verwaltung beziehen. Bei Execution Only werden Aufträge ausschliesslich durch den Kunden veranlasst und an MarFinance AG übermittelt. MarFinance AG prüft nicht, inwiefern die fragliche Transaktion den Kenntnissen und Erfahrungen (Angemessenheit) sowie den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden (Eignung) entspricht. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Auftragserteilung durch den Kunden wird MarFinance AG nicht erneut darauf hinweisen, dass keine Angemessenheits- und Eignungsprüfung durchgeführt wird.
3.4.2. Rechte und Pflichten
Bei Execution Only hat der Kunde das Recht, Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots zu erteilen. MarFinance AG hat die Pflicht, erteilte Aufträge mit der gleichen Sorgfalt zur Ausführung zu übermitteln, die sie in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
MarFinance AG informiert den Kunden unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, welche die korrekte Bearbeitung des Auftrags beeinträchtigen könnten. Ferner informiert MarFinance AG den Kunden regelmässig über die vereinbarten und erbrachten Aufträge.
3.5. Risiken
Bei den von MarFinance AG erbrachten Finanzdienstleistungen können grundsätzlich folgende Risiken entstehen, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit vom Kunden zu tragen sind:
- Risiko der gewählten Anlagestrategie: Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.
- Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.
- Informationsrisiko seitens MarFinance AG bzw. des Kunden, bzw. das Risiko, dass MarFinance AG oder der Kunde über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können:
-
- Bei der Vermögensverwaltung berücksichtigt MarFinance AG die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde MarFinance AG unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass MarFinance AG keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.
- Bei der umfassenden Anlageberatung trifft der Kunde die Anlageentscheide, auch wenn MarFinance AG das Portfolio bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht bei der Anlageberatung das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen für ihn geeigneten Anlageempfehlungen nicht Folge leistet.
- Bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung berücksichtigt MarFinance AG die Zusammensetzung des Portfolios nicht und führt keine Eignungsprüfung im Hinblick auf die Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Kunden durch. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht bei der transaktionsbezogenen Anlageberatung das Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen Anlageentscheide trifft, welche nicht seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen entsprechen und somit für ihn nicht geeignet sind.
- Bei Execution-only trifft der Kunde Anlageentscheide ohne Zutun von MarFinance AG. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen, um die Finanzinstrumente zu verstehen, und Zeit, um sich mit den Finanzmärkten auseinandersetzen zu können. Sollte der Kunde nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, entsteht für ihn das Risiko, dass er in ein für ihn unangemessenes Finanzinstrument investiert. Fehlendes oder mangelhaftes Finanzwissen könnte ferner dazu führen, dass der Kunde Anlageentscheide trifft, welche nicht seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen entsprechen.
- Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienstleistungen im Rahmen eines auf Dauer angelegten Mandates in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlage können den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.
Bei
Anlageberatungsdienstleistungen können zusätzlich folgende Risiken entstehen:
- Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei der Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass der Kunde im Nachgang einer Beratung einen Kauf- oder Verkaufsauftrag zu spät erteilt, was zu Kursverlusten führen kann: Die von MarFinance AG abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten und sind aufgrund der Marktabhängigkeit nur für einen kurzen Zeitraum gültig.
Bei Execution-only können des Weiteren folgende Risiken entstehen:
- Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung bei der Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass der Kunde für die Auftragserteilung einen schlechten Zeitpunkt wählt, welcher zu Kursverlusten führt.
- Risiko der mangelnden Überwachung bzw. das Risiko, dass der Kunde sein Portfolio nicht oder unzureichend überwacht: Der Vermögensverwalter trifft zu keiner Zeit eine Überwachungs-, Warn- oder Aufklärungspflicht. Mit einer unzureichenden Überwachung durch den Kunden können verschiedene Risiken, wie Klumpenrisiken, einhergehen.
Ferner können sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch Anlageberatung Risiken entstehen, welche in der Risikosphäre von MarFinance AG liegen und für welche MarFinance AG gegenüber dem Kunden haftet. MarFinance AG hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Soweit es in ihrem Einflussbereich liegt, stellt MarFinance AG die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.
3.6. Berücksichtigtes Marktangebot
Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst eigene und fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und umfassenden Anlageberatung stehen dem Kunden insbesondere folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:
- Kontoguthaben bei inländischen und ausländischen Banken
- Geldmarktanlagen
- Verzinsliche Schuldverschreibungen (Obligationen etc.)
- Beteiligungspapiere (Aktien etc.)
- Instrumente der kollektiven Kapitalanlage (Anlagefonds aller banküblichen Anlageinstrumente, namentlich Effekten, Indizes, Immobilien, Commodities)
- Alternative Anlagen, nicht-traditionelle Anlagen
- Standardisierte und nicht-standardisierte derivative Finanzinstrumente
- Edelmetalle
- Versicherungsprodukte
Bei Execution-only-Dienstleistungen richtet sich das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot nach jenem von der vom Kunden gewählten Depotbank.
MarFinance AG kann für ihre Kunden derivative Produkte verwenden. MarFinance AG setzt solche Produkte nur ein, wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist. Der Einsatz von Derivaten erfolgt in diesem Rahmen zur Absicherung von bestehenden Wertschriftenpositionen oder um neue Wertschriftenpositionen aufzubauen. Es sind Derivate erlaubt, welche an einer anerkannten Börse oder ausserbörslich gehandelt werden.
MarFinance AG kann für ihre Kunden auch eigene Produkte wie selbstverwaltete Strategieindices (Actively Managed Certificate, AMC) oder selbstverwaltete Fonds einsetzen, wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist. Der Einsatz von strukturierten Produkten ist mit besonderen Risiken, wie Emittenten- und Garantenrisiken für Anleger, verbunden. MarFinance AG berücksichtigt diese Risiken angemessen in ihrem Risk Management und weist ihre Kunden in geeigneter Form ausdrücklich auf die mit den selbstverwalteten Produkten verbundenen Risiken hin. Der Kunde ist sich bewusst, dass beim Einsatz selbstverwalteter Produkte zusätzliche Verwaltungsgebühren aufgrund des Managements auf Stufe des Produkts (sog. Doppelhonorierung) entstehen können.
Die MarFinance AG wird diese Vermögenswerte in der Regel über eine Bank, Börse oder Broker beziehen. Sie kann die Anschaffung aber auch ausserhalb organisierter Märkte oder multilateraler Handelssysteme vornehmen.